Scan-Auto verteilt Knöllchen

Blogautorin: Rechtsanwältin für Verkehrs- und Reiserecht Cornelia Gürtler
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Cornelia Gürtler

Gerade in Großstädten ist der Parkraum knapp. Es wird von der Erhöhung des Parkdrucks gesprochen. Anwohner finden abends keinen wohnortnahen Stellplatz mehr, Touristen und Besucher verzweifeln an der Parkplatzsuche. Dann gibt es auch Autofahrer, denen die zwanzig Meter vom Parkplatz zum Bäcker zu lang ist und daher einfach auf dem Gehweg oder in der zweiten Reihe parkt. Rein rechtlich ist es aber völlig egal, aus welcher Motivation heraus ein Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt wird.

Die städtischen Ordnungsämter sind für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Mitarbeitende des Ordnungsamtes sind in den Innenstädten zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs, in den Außenbezirken auch mit dem Auto. Eine sogenannte Fußstreife besteht aus zwei Personen. Wird ein falsch parkendes Fahrzeug festgestellt, wird dessen Kennzeichen händisch erfasst, die Ventilstellung aufgeschrieben und es werden Fotos vom Fahrzeug und der Beschilderung angefertigt. Behindert das Auto andere Verkehrsteilnehmer oder steht es zum Beispiel im Bereich einer Feuerwehrzufahrt, wird eine Abschleppmaßnahme eingeleitet. Erst wenn diese dann abgeschlossen ist, kann die Kontrolle des weiteren Verkehrs erfolgen. Die Erfassung ist in jedem Fall personalintensiv.

Während sich viele Verkehrsteilnehmer über die vermeintlich strengen Kontrollen aufregen, bemängeln Anwohner abgelegener Stadtteile, dass wild geparkt wird aber niemals Kontrollen stattfinden.

Moderne Technik wird es zukünftig möglich machen, dass zusätzlich eine elektronische Parkraumüberwachung stattfindet. Scan-Autos sind Fahrzeuge, welche ein Kamerasystem auf dem Dach verbaut haben. Dieses erfasst beim Vorbeifahren die Kennzeichen der dort stehenden Fahrzeuge. So sind die Scan-Autos in der Lage Falschparker, zum Beispiel in einer Halteverbotszone, zu erfassen. Sie können auch Fahrzeuge auf Rad- oder Fußwegen erkennen.

Darüber hinaus können die Scan-Fahrzeuge die erfassten Nummernschilder mit hinterlegten Parkberechtigungen abgleichen. Das bedeutet aber auch, dass Parkberechtigungen, zum Beispiel für Anwohner, überhaupt erst einmal digital erfasst sein müssen. Bei der Überprüfung, ob ein Parkschein gelöst wurde oder die gezahlte Parkzeit eingehalten ist, muss gewährleistet sein, dass im Parkscheinautomat zwingend das Kennzeichen eingegeben wird. Um ein solches Scan-Fahrzeug einzusetzen, muss die anschaffende Kommune vorab die städtische Parkbewirtschaftung digital auf Vordermann bringen.

Als erstes Bundesland hat jetzt Baden-Württemberg im Landesmobilitätsgesetz (LMG) die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz dieser modernen Verkehrsüberwachung geschaffen. Das bedeutet, dass auch nur dort mit dem Einsatz dieser Überwachungstechnik begonnen wird. Als erste Stadt wird Heidelberg mit dem Einsatz eines Fahrzeuges starten, die Städte Mannheim und Freiburg sollen dann folgen.

Erste Erfahrungen sammelt auch die Stadt Düsseldorf. Allerdings gibt es in Nordrhein-Westfalen noch keine gesetzliche Grundlage zur Verwendung dieser Technik. Der Einsatz muss vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt und geregelt sein. Die flächendeckende Erfassung aller parkender Fahrzeuge führt schließlich dazu, dass auch eine Menge korrekt parkender Autos erfasst und überprüft wird. Das stellt eine sogenannte anlasslose und damit meist unzulässige Überwachung dar. Nach Angaben der Stadt Düsseldorf beschränke man die Überwachung auf Fälle, bei denen ein konkreter Anfangsverdacht vorliege. Wirft man Ihnen einen Parkverstoß vor, so droht ein Verwarn- oder sogar ein Bußgeld. Es empfiehlt sich, diesen in jedem Fall überprüfen zu lassen!

Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass mit dieser Methode eine sehr effiziente Parkraumbewirtschaftung möglich ist. So fahren Scan-Autos bereits in Frankreich und in den Niederlanden sehr erfolgreich.

Noch wird diese Technik in unserer Region nicht eingesetzt. Andere Großstädte werden sehr aufmerksam nach Baden-Württemberg schauen und deren Erfahrungen analysieren. Es dürfte dann nur eine Frage der Zeit sein bis weitere Kommunen diese moderne und digitale Parkraumüberwachung einführen werden.

Werden Sie mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert, egal ob der Verstoß von einer Politesse oder einem Scan-Auto festgestellt wurde, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung.