Unfallregulierung

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, können Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Unfallregulierung beauftragen. Der gegnerische Haftpflichtversicherer muss nicht nur Schadenersatz für das beschädigte Fahrzeug, Ersatz für kaputte sonstige Gegenstände, wie Brille oder Bekleidung, zahlen, sondern auch Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen. Er hat auch die notwendigen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Nach einem Verkehrsunfall befinden sich alle Beteiligten im Regelfall in einer Ausnahmesituation. Dennoch sollten Sie versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wichtig ist, dass Sie keine unbedachten Äußerungen zum Geschehen machen. Vorwürfe gegenüber dem anderen Unfallbeteiligten bringen nichts, diese machen den Unfall nicht ungeschehen. Haben Sie selbst die (Mit)-Ursache für einen Zusammenstoß gesetzt, führen Sätze wie „ich hatte es eilig“, oder „ich glaube, das war Sekundenschlaf“ geradewegs zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Im ersten Fall könnte es sich um Vorsatz, also Absicht handeln. Im zweiten Fall liegt eindeutig ein Fall der Straßenverkehrsgefährdung, also eine Straftat, vor.

Es gilt daher die Unfallstelle abzusichern, Erste Hilfe zu leisten und Rettungskräfte zu verständigen. Bei einem Blechschaden genügt es, wenn Sie die Personalien austauschen und Fotos der Unfallstelle anfertigen. Dazu bedarf es keiner polizeilichen Hilfe. Besteht allerdings jemand auf die Hinzuziehung der Polizei, können Sie sich dem nicht entziehen. Genauso sollten Sie auf eine polizeiliche Aufnahme bestehen, wenn Ihr Unfallgegner zum Beispiel offensichtlich alkoholisiert ist oder es sich um ein Fahrzeug mit einer ausländischen Zulassung handelt. Bei Letzterem ist es wichtig, dass die genauen Zulassungs- und Halterdaten aufgenommen und ermittelt werden.

Selbstverständlich können wir auch gegenüber ausländischen Versicherern tätig werden. Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie einen Verkehrsunfall in einem Land der Europäischen Union erleiden. Sie müssen sich nicht in einer fremden Sprache mit der Unfallregulierung durch einen ausländischen Versicherer auseinandersetzen.

Wofür es Schadenersatz gibt

Ersetzt werden die zur Reparatur erforderlichen Kosten. Dabei können Sie die Werkstatt frei wählen. Sie müssen sich nicht auf eine Referenzwerkstatt verweisen lassen. Für die Dauer der Reparatur können Sie eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Ihnen steht daher für jeden Tag, den Sie das Fahrzeug nicht nutzen können, ein Geldbetrag zu. Dieser hängt von der Größe, Ausstattung und dem Alter Ihres Fahrzeuges ab. Die Nutzungsausfallentschädigung beträgt zwischen 23 und 175 Euro täglich. Diesen Betrag können Sie auch für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges im Falle eines Totalschadens geltend machen. Allerdings ist in allen Fällen die Dauer limitiert. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten. Statt des pauschalen Geldbetrages wäre auch die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges möglich. Dabei dürfen aber bestimmte Preisgrenzen nicht überschritten werden. Ebenso ist auf einen Mindestkilometerbedarf zu achten. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Unbekannt ist, dass nach einem Unfall der Schaden nicht repariert werden muss. Sie können sich den erforderlichen Reparaturbetrag auch auszahlen lassen. Beachten Sie jedoch, dass der Anteil für die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, Sie erhalten nur den sogenannten Nettobetrag. Viele Versicherer kürzen zudem den Schadenersatz um weitere Positionen herunter. Das ist zwar unzulässig, dennoch werden auch die Verbringungskosten zum Lackierer, oder Ersatzteilaufschläge, zusätzlich abgezogen. In Ausnahmefällen ist auch die Reduzierung der Reparaturkosten auf Beträge einer theoretisch vorhandenen Alternativwerkstatt möglich. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, sollten Sie sich in jedem Fall beraten lassen.

Sollten Sie bei einem Unfall verletzt werden, steht Ihnen auch Schmerzensgeld zu. In jedem Fall müssen Sie die erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen von einem Arzt dokumentieren lassen. Das bedeutet, dass Sie gerade bei leichten Verletzungen unbedingt einen Arzt aufsuchen müssen. Markante äußerliche Verletzungen, wie Hämatome, sollten Sie unbedingt fotografisch festhalten.

Selbstverständlich machen wir für Sie alle anderen in Frage kommenden Schadenpositionen im Zuge einer Unfallregulierung geltend. Dazu gehören zum Beispiel Verdienstausfall, der Ersatz von Zuzahlungen oder die Ermittlung eines Haushaltführungsschadens.