Beratungen
Gerne nehme ich eine kurze telefonische Ersteinschätzung in Bußgeldsachen, Abschleppfällen und bei Fluggastrechten ohne Kosten vor.
Als ADAC-Mitglied erhalten Sie bei mir unter Vorlage der Mitgliedsnummer eine kostenfreie Erstberatung.
Kosten einer Beratung, je nach Rechtsgebiet:
Ordnungswidrigkeiten Abschleppen | 59,50 Euro |
Strafsachen Fahrerlaubnisangelegenheiten Arbeitsrecht Sozialrecht | 119,00 Euro |
Auf eine anschließende Beauftragung wird die Beratungsgebühr angerechnet.
Tätigkeiten Zivilrecht
Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Wurden Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, dann zahlt der gegnerische Haftpflichtversicherer neben den berechtigten Schadenersatzansprüchen auch die angefallenen Anwaltskosten. Gleiches gilt für Airlines, welche die Ihnen zustehenden Ansprüche auch nach einer Mahnung nicht ausgleichen.
Bei der Durchsetzung von Forderungen (z.B. Schadenersatz, Reisepreisminderung, Rückforderungen) richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, also der Höhe der Forderung. So fällt z.B. für die außergerichtliche Geltendmachung von 600,00 Euro eine Gebühr von 160,00 Euro und von 1.000,00 Euro eine Gebühr von 367,00 Euro an.
Das individuelle Kostenrisiko erläutere ich Ihnen gern.
Verteidigung Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten
Strafsachen vorgerichtlich (Ermittlungs- oder Strafbefehlsverfahren) | 520,00 Euro |
mit Einstellung des Verfahrens | 750,00 Euro |
mit einer mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht | 1.120,00 Euro |
Bußgeldsachen außergerichtlich (Behörde) | 380,00 Euro |
mit Einstellung des Verfahrens | 600,00 Euro |
mit einer mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht | 950,00 Euro |
Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, rechne ich gern mit dieser ab. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung werde ich Ihnen direkt in Rechnung stellen.
Alle oben genannten Beträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.