Kosten

Beratungen

Gerne nehme ich eine kurze telefonische Ersteinschätzung in Bußgeldsachen, Abschleppfällen und bei Fluggastrechten ohne Kosten vor.

Als ADAC-Mitglied erhalten Sie bei mir unter Vorlage der Mitgliedsnummer eine kostenfreie Erstberatung.

Kosten einer Beratung, je nach Rechtsgebiet:

Ordnungswidrigkeiten Abschleppen 59,50 Euro
Strafsachen
Fahrerlaubnisangelegenheiten
Arbeitsrecht
Sozialrecht
119,00 Euro

Auf eine anschließende Beauftragung wird die Beratungsgebühr angerechnet.

Tätigkeiten Zivilrecht

Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Wurden Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, dann zahlt der gegnerische Haftpflichtversicherer neben den berechtigten Schadenersatzansprüchen auch die angefallenen Anwaltskosten. Gleiches gilt für Airlines, welche die Ihnen zustehenden Ansprüche auch nach einer Mahnung nicht ausgleichen.

Bei der Durchsetzung von Forderungen (z.B. Schadenersatz, Reisepreisminderung, Rückforderungen) richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, also der Höhe der Forderung. So fällt z.B. für die außergerichtliche Geltendmachung von 600,00 Euro eine Gebühr von 160,00 Euro und von 1.000,00 Euro eine Gebühr von 367,00 Euro an.

Das individuelle Kostenrisiko erläutere ich Ihnen gern.

Verteidigung Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten

Strafsachen vorgerichtlich (Ermittlungs- oder Strafbefehlsverfahren) 520,00 Euro
mit Einstellung des Verfahrens750,00 Euro
mit einer mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht1.120,00 Euro
Bußgeldsachen außergerichtlich (Behörde)380,00 Euro
mit Einstellung des Verfahrens600,00 Euro
mit einer mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht950,00 Euro

Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, rechne ich gern mit dieser ab. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung werde ich Ihnen direkt in Rechnung stellen.

Alle oben genannten Beträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.