Unfallregulierung

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, können Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Unfallregulierung beauftragen. Der gegnerische Haftpflichtversicherer muss nicht nur Schadenersatz für das beschädigte Fahrzeug, Ersatz für kaputte sonstige Gegenstände, wie Brille oder Bekleidung, zahlen, sondern auch Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen. Er hat auch die notwendigen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Nach einem Verkehrsunfall befinden sich alle Beteiligten im Regelfall in einer Ausnahmesituation. Dennoch sollten Sie versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wichtig ist, dass Sie keine unbedachten Äußerungen zum Geschehen machen. Vorwürfe gegenüber dem anderen Unfallbeteiligten bringen nichts, diese machen den Unfall nicht ungeschehen. Haben Sie selbst die (Mit)-Ursache für einen Zusammenstoß gesetzt, führen Sätze wie „ich hatte es eilig“, oder „ich glaube, das war Sekundenschlaf“ geradewegs zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Im ersten Fall könnte es sich um Vorsatz, also Absicht handeln. Im zweiten Fall liegt eindeutig ein Fall der Straßenverkehrsgefährdung, also eine Straftat, vor.

Es gilt daher die Unfallstelle abzusichern, Erste Hilfe zu leisten und Rettungskräfte zu verständigen. Bei einem Blechschaden genügt es, wenn Sie die Personalien austauschen und Fotos der Unfallstelle anfertigen. Dazu bedarf es keiner polizeilichen Hilfe. Besteht allerdings jemand auf die Hinzuziehung der Polizei, können Sie sich dem nicht entziehen. Genauso sollten Sie auf eine polizeiliche Aufnahme bestehen, wenn Ihr Unfallgegner zum Beispiel offensichtlich alkoholisiert ist oder es sich um ein Fahrzeug mit einer ausländischen Zulassung handelt. Bei Letzterem ist es wichtig, dass die genauen Zulassungs- und Halterdaten aufgenommen und ermittelt werden.

Selbstverständlich können wir auch gegenüber ausländischen Versicherern tätig werden. Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie einen Verkehrsunfall in einem Land der Europäischen Union erleiden. Sie müssen sich nicht in einer fremden Sprache mit der Unfallregulierung durch einen ausländischen Versicherer auseinandersetzen.

Wofür es Schadenersatz gibt

Ersetzt werden die zur Reparatur erforderlichen Kosten. Dabei können Sie die Werkstatt frei wählen. Sie müssen sich nicht auf eine Referenzwerkstatt verweisen lassen. Für die Dauer der Reparatur können Sie eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Ihnen steht daher für jeden Tag, den Sie das Fahrzeug nicht nutzen können, ein Geldbetrag zu. Dieser hängt von der Größe, Ausstattung und dem Alter Ihres Fahrzeuges ab. Die Nutzungsausfallentschädigung beträgt zwischen 23 und 175 Euro täglich. Diesen Betrag können Sie auch für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges im Falle eines Totalschadens geltend machen. Allerdings ist in allen Fällen die Dauer limitiert. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten. Statt des pauschalen Geldbetrages wäre auch die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges möglich. Dabei dürfen aber bestimmte Preisgrenzen nicht überschritten werden. Ebenso ist auf einen Mindestkilometerbedarf zu achten. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Unbekannt ist, dass nach einem Unfall der Schaden nicht repariert werden muss. Sie können sich den erforderlichen Reparaturbetrag auch auszahlen lassen. Beachten Sie jedoch, dass der Anteil für die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, Sie erhalten nur den sogenannten Nettobetrag. Viele Versicherer kürzen zudem den Schadenersatz um weitere Positionen herunter. Das ist zwar unzulässig, dennoch werden auch die Verbringungskosten zum Lackierer, oder Ersatzteilaufschläge, zusätzlich abgezogen. In Ausnahmefällen ist auch die Reduzierung der Reparaturkosten auf Beträge einer theoretisch vorhandenen Alternativwerkstatt möglich. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, sollten Sie sich in jedem Fall beraten lassen.

Sollten Sie bei einem Unfall verletzt worden sein, steht Ihnen auch Schmerzensgeld zu. In jedem Fall müssen Sie die erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen von einem Arzt dokumentieren lassen. Das bedeutet, dass Sie gerade bei leichten Verletzungen unbedingt einen Arzt aufsuchen müssen. Markante äußerliche Verletzungen, wie Hämatome, sollten Sie unbedingt fotografisch festhalten.

Selbstverständlich machen wir für Sie alle anderen in Frage kommenden Schadenpositionen im Zuge einer Unfallregulierung geltend. Dazu gehören zum Beispiel Verdienstausfall, der Ersatz von Zuzahlungen oder die Ermittlung eines Haushaltführungsschadens.

Sichern Sie sich kompetente Unterstützung nach einem Unfall! Als Anwälte für Unfallregulierung in Leipzig setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch. Lassen Sie sich jetzt beraten!

Häufig gestellte Fragen zur Unfallregulierung

Bei einem reinen Blechschaden und klarem Sachverhalt reicht der Austausch von Personalien aus. Sie müssen aber die Polizei rufen, wenn ein Beteiligter darauf besteht. Es empfiehlt sich die Polizei zu informieren, wenn:

  • die Schuldfrage unklar ist oder strittig ist.
  • der andere Unfallbeteiligte alkoholisiert ist,
  • ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beteiligt ist,

Machen Sie vor Ort keine Aussagen zum Unfallhergang! Äußerungen wie „Ich hatte es eilig“ oder „Ich war müde“ führen geradewegs in ein Strafverfahren, etwa wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Machen Sie daher niemals Angaben zur Unfallursache, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.

Behalten Sie einen kühlen Kopf! Sichern Sie die Unfallstelle ab, helfen Sie verletzten Personen und informieren Sie die Rettungskräfte. Sind nur Blechschäden entstanden, tauschen Sie die Personalien mit den Unfallgegnern aus. Fotografieren Sie zur Sicherheit die Unfallstelle und die Fahrzeuge.

Der gegnerische Haftpflichtversicherer. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Unfallverursachers nicht nur den Sach- und Personenschaden ersetzen, sondern auch die notwendigen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Für Sie entstehen dadurch in der Regel keine Kosten.

Nein. Sie können sich den Reparaturbetrag auch auszahlen lassen (sogenannte fiktive Abrechnung). In diesem Fall erhalten Sie jedoch nur den Nettobetrag, da die Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Reparatur ersetzt wird. Versicherer versuchen oft den Schadenersatzbetrag unzulässig zu kürzen – wir prüfen das für Sie.

Ja, beides ist möglich. Sie können entweder einen Ersatzwagen mieten oder eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen – je nach Fahrzeugtyp sind das zwischen 23 und 175 Euro pro Tag.

Wenn Sie ein Fahrzeug anmieten, müssen Sie auf vieles achten, insbesondere auf die Höhe der Fahrzeugmiete und den Umfang der Nutzung. Sonst werden die Kosten nicht vollständig ersetzt.

Wir beraten Sie, welche Lösung in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.

Lassen Sie jede Verletzung ärztlich dokumentieren. Auch bei scheinbar leichten Beschwerden sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Sichtbare Verletzungen (z. B. Hämatome) sollten zusätzlich fotografisch festgehalten werden. Nur so lässt sich Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld rechtssicher belegen.

Ja. Wir helfen Ihnen bei der Regulierung eines im EU-Ausland erlitten Verkehrsunfalls und setzen Ihre Ansprüche gegen den ausländischen Unfallgegner durch. Die Auseinandersetzung mit den oft fremdsprachigen Versicherern übernehmen wir für Sie.