Kompetente anwaltliche Unterstützung nach einem Verkehrsunfall in Leipzig und Umgebung
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, können Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Unfallregulierung beauftragen. Der gegnerische Haftpflichtversicherer muss nicht nur
- Schadenersatz für das beschädigte Fahrzeug,
- Ersatz für kaputte sonstige Gegenstände, wie Brille oder Bekleidung,
- Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen
zahlen, sondern er muss auch die notwendigen Rechtsanwaltskosten ersetzen.
Verhalten am Unfallort: Ruhe bewahren, Fehler vermeiden
Nach einem Verkehrsunfall befinden sich alle Beteiligten im Regelfall in einer Ausnahmesituation. Dennoch sollten Sie versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wichtig ist, dass Sie keine unbedachten Äußerungen zum Geschehen machen. Vorwürfe gegenüber dem anderen Unfallbeteiligten bringen nichts, diese machen den Unfall nicht ungeschehen.
Wichtig
Haben Sie selbst den Zusammenstoß (mit-)verursacht, vermeiden Sie unbedingt Sätze wie:
- „Ich hatte es eilig“ oder
- „Ich glaube, das war Sekundenschlaf“
Solche Aussagen können geradewegs zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen. Im ersten Fall könnte es sich um Vorsatz, also Absicht handeln. Im zweiten Fall liegt eindeutig ein Fall der Straßenverkehrsgefährdung, also eine Straftat, vor.
Erste Maßnahmen nach einem Unfall
Direkt nach dem Unfall gilt es
- die Unfallstelle abzusichern,
- Erste Hilfe zu leisten und
- Rettungskräfte zu verständigen,
- die Personalien austauschen und
- Fotos der Unfallstelle anfertigen.
Die Polizei muss nicht zwingend hinzugezogen werden. So ist etwa keine Polizei erforderlich, wenn
- es sich um einen reinen Blechschaden handelt und
- alle Beteiligten sich einig sind.
Die Polizei muss hingegen unbedingt gerufen werden, wenn:
- jemand auf Hinzuziehung besteht,
- der Unfallgegner offensichtlich alkoholisiert ist,
- ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung beteiligt ist.
Bei Letzterem ist es wichtig, dass die genauen Zulassungs- und Halterdaten aufgenommen und ermittelt werden.
Hilfe bei einem Unfall mit ausländischer Beteiligung
Selbstverständlich können wir auch gegenüber ausländischen Versicherern tätig werden. Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie einen Verkehrsunfall in einem Land der Europäischen Union erleiden. Sie müssen sich nicht in einer fremden Sprache mit der Unfallregulierung durch einen ausländischen Versicherer auseinandersetzen.
Wir kennen die besonderen Anforderungen bei grenzüberschreitender Schadenregulierung und arbeiten dabei regelmäßig mit den deutschen Schadenregulierern der ausländischen Haftpflichtversicherer in Deutschland zusammen.
So lassen sich Ihre Ansprüche in der Regel auch dann durchsetzen, wenn der Unfallgegner oder dessen Versicherung ihren Sitz im Ausland hat.
Wofür es Schadenersatz gibt
Ersetzt werden die zur Reparatur erforderlichen Kosten. Dabei können Sie die Werkstatt frei wählen. Sie müssen sich nicht auf eine Referenzwerkstatt verweisen lassen.
Für die Dauer der Reparatur können Sie eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Ihnen steht daher für jeden Tag, den Sie das Fahrzeug nicht nutzen können, ein Geldbetrag zu. Dieser hängt von der Größe, Ausstattung und dem Alter Ihres Fahrzeuges ab. Die Nutzungsausfallentschädigung beträgt zwischen 23 und 175 Euro täglich. Diesen Betrag können Sie auch für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges im Falle eines Totalschadens geltend machen. Allerdings ist in allen Fällen die Dauer limitiert. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Überblick Nutzungsausfall & Ersatzfahrzeug
Für die Dauer der Reparatur können Sie wahlweise:
- eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung verlangen
- zwischen 23,- und 175,- Euro täglich, abhängig von Größe, Ausstattung und Alter Ihres Fahrzeugs
- auch bei Totalschaden für die Dauer der Wiederbeschaffung
- oder ein Ersatzfahrzeug anmieten
- dabei müssen bestimmte Preisgrenzen eingehalten werden
- es ist ein Mindestkilometerbedarf zu beachten
Auszahlung statt Reparatur: Ihre Wahl
Unbekannt ist, dass nach einem Unfall der Schaden nicht repariert werden muss. Sie können sich den erforderlichen Reparaturbetrag auch auszahlen lassen. Beachten Sie jedoch, dass der Anteil für die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, Sie erhalten nur den sogenannten Nettobetrag.
Viele Versicherer kürzen zudem unzulässigerweise den Schadenersatz, etwa indem sie:
- Verbringungskosten zum Lackierer nicht anerkennen,
- Ersatzteilaufschläge abziehen oder
- Reparaturkosten auf Beträge einer theoretisch billigeren Alternativwerkstätte reduzieren.
Sollte das bei Ihnen der Fall sein, sollten Sie sich in jedem Fall beraten lassen.
Schmerzensgeld und gesundheitliche Folgen
Sollten Sie bei einem Unfall verletzt worden sein, steht Ihnen auch Schmerzensgeld zu. In jedem Fall müssen Sie die erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen von einem Arzt dokumentieren lassen. Das bedeutet, dass Sie gerade bei leichten Verletzungen unbedingt einen Arzt aufsuchen müssen.
Wichtig
Markante äußerliche Verletzungen, wie Hämatome, sollten Sie unbedingt fotografisch festhalten.
Weitere Schadenpositionen
Selbstverständlich machen wir für Sie alle anderen in Frage kommenden Schadenpositionen im Zuge einer Unfallregulierung geltend. Dazu gehören zum Beispiel
- Verdienstausfall,
- der Ersatz von Zuzahlungen oder
- die Ermittlung eines Haushaltführungsschadens.
Welche Positionen im Einzelnen ersatzfähig sind, prüfen wir sorgfältig in Ihrem konkreten Fall.
Ihre Anwälte für Unfallregulierung in Leipzig
Sichern Sie sich kompetente Unterstützung nach einem Unfall!
Ein Verkehrsunfall bedeutet oft nicht nur Sachschäden, sondern auch persönliche Belastung. Gerade daher ist es wichtig, einen verlässlichen rechtlichen Beistand an der Seite zu haben.
Als Anwälte für Unfallregulierung in Leipzig
Als Anwälte für Unfallregulierung in Leipzig kümmern wir uns konsequent, aber mit der nötigen Ruhe und Erfahrung um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Lassen Sie sich jetzt beraten!
Häufig gestellte Fragen zur Unfallregulierung
Bei einem reinen Blechschaden und klarem Sachverhalt reicht der Austausch von Personalien aus. Sie müssen aber die Polizei rufen, wenn ein Beteiligter darauf besteht. Es empfiehlt sich die Polizei zu informieren, wenn:
- die Schuldfrage unklar ist oder strittig ist.
- der andere Unfallbeteiligte alkoholisiert ist,
- ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beteiligt ist,
Machen Sie vor Ort keine Aussagen zum Unfallhergang! Äußerungen wie „Ich hatte es eilig“ oder „Ich war müde“ führen geradewegs in ein Strafverfahren, etwa wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Machen Sie daher niemals Angaben zur Unfallursache, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.
Behalten Sie einen kühlen Kopf! Sichern Sie die Unfallstelle ab, helfen Sie verletzten Personen und informieren Sie die Rettungskräfte. Sind nur Blechschäden entstanden, tauschen Sie die Personalien mit den Unfallgegnern aus. Fotografieren Sie zur Sicherheit die Unfallstelle und die Fahrzeuge.
Der gegnerische Haftpflichtversicherer. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Unfallverursachers nicht nur den Sach- und Personenschaden ersetzen, sondern auch die notwendigen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Für Sie entstehen dadurch in der Regel keine Kosten.
Nein. Sie können sich den Reparaturbetrag auch auszahlen lassen (sogenannte fiktive Abrechnung). In diesem Fall erhalten Sie jedoch nur den Nettobetrag, da die Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Reparatur ersetzt wird. Versicherer versuchen oft den Schadenersatzbetrag unzulässig zu kürzen – wir prüfen das für Sie.
Ja, beides ist möglich. Sie können entweder einen Ersatzwagen mieten oder eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen – je nach Fahrzeugtyp sind das zwischen 23 und 175 Euro pro Tag.
Wenn Sie ein Fahrzeug anmieten, müssen Sie auf vieles achten, insbesondere auf die Höhe der Fahrzeugmiete und den Umfang der Nutzung. Sonst werden die Kosten nicht vollständig ersetzt.
Wir beraten Sie, welche Lösung in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.
Lassen Sie jede Verletzung ärztlich dokumentieren. Auch bei scheinbar leichten Beschwerden sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Sichtbare Verletzungen (z. B. Hämatome) sollten zusätzlich fotografisch festgehalten werden. Nur so lässt sich Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld rechtssicher belegen.
Ja. Wir helfen Ihnen bei der Regulierung eines im EU-Ausland erlitten Verkehrsunfalls und setzen Ihre Ansprüche gegen den ausländischen Unfallgegner durch. Die Auseinandersetzung mit den oft fremdsprachigen Versicherern übernehmen wir für Sie.