Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung – Idiotentest für Autofahrer

Blogautorin: Rechtsanwältin für Verkehrs- und Reiserecht Cornelia Gürtler
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Cornelia Gürtler

Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) zur Kraftfahreignung wird allgemein als Idiotentest bezeichnet. Ein Begriff, welcher witzig sein soll und mit welchem sich immer nur andere Personen, aber nie man selbst näher beschäftigen muss. Darum, was diese Untersuchung überhaupt bedeutet, was sie kostet und wen es überhaupt treffen kann, finden sich kaum seriöse Informationen. Viele Mythen und Ammenmärchen ranken sich darum. Glücksritter versuchen mit fadenscheinigen Angeboten Betroffenen eine Garantie zu geben, diese nicht ganz einfache Aufgabe problemlos zu bestehen. Im Folgenden möchte ich erklären, wer mit der Anordnung einer solchen Untersuchung rechnen muss, wie man sich darauf vorbereitet und wie viel sie kosten wird. Da es sich in den meisten Fällen um Alkohol und Drogen handelt, werde ich nur darauf eingehen.

Die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist nicht nur dafür zuständig Fahranfängern eine Fahrerlaubnis auszustellen. Ihre Aufgabe ist es auch, die Fahrtauglichkeit von Fahrerlaubnisinhabern zu überwachen. Auch die Erteilung von Ermahnungen und Verwarnungen beim Erreichen einer bestimmten Punktzahl im Flensburger Fahreignungsregister gehört zu ihren Aufgaben. Sobald die Behörde Kenntnis davon bekommt, dass ein Fahrerlaubnisinhaber unter körperlichen oder psychischen Erkrankungen leidet, welche Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben können, muss sie handeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Person überhaupt im Straßenverkehr auffällig geworden ist. So wird Drogenkonsumenten (außer Cannabis) die Fahrerlaubnis sofort entzogen! Dieses Verfahren hat nichts mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu tun, dafür sind allein die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte zuständig. So entscheidet die Behörde auch, ob jemandem nach dem vorherigen Entzug der Fahrerlaubnis ein neuer Führerschein ausgestellt wird. Allein die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet, ob eine MPU angeordnet wird.

Es gibt zwei unterschiedliche Ausgangslagen. Zum einen betrifft es Personen, welche ihre Fahrerlaubnis verloren haben und nun eine Neuerteilung beantragen. Sodann gibt es diejenigen, welche noch im Besitz eines gültigen Führerscheines sind, bei denen die Behörde aufgrund von Eignungszweifeln die Fahrtüchtigkeit überprüfen möchte.

In § 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist klar geregelt, wann eine MPU anzuordnen ist:

  • wenn nach einem ärztlichen Gutachten keine Alkoholabhängigkeit vorliegt, jedoch Anzeichen oder Tatsachen auf Alkoholmissbrauch schließen lassen
  • nach wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkohol, also bereits bei der zweiten Auffälligkeit!
  • Fahrt mit einem Fahrzeug (Auto, Fahrrad, Roller) ab 1,6 Promille
  • zur Klärung, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr bestehen

Ab 1,6 Promille ist also immer eine MPU fällig!

Jeder, der ein Auto oder auch ein Fahrrad unter Einfluss von mindestens 1,6 Promille Blutalkohol im Straßenverkehr führte, wird eine MPU-Anordnung erhalten. Die Vorschrift in der Fahrerlaubnisverordnung lässt keinen Ermessenspielraum zu.

Aber auch Autofahrer, welche mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) zwischen 1,1 und 1,59 Promille unterwegs waren, müssen unter Umständen ebenfalls mit einer MPU rechnen. Hier kann der Verdacht auf Alkoholmissbrauch bestehen, sobald neben der Alkoholisierung zusätzliche Umstände vorliegen. Das kann zum Beispiel die Tageszeit sein, zu der eine Person alkoholisiert angetroffen wurde. Eine Alkoholfahrt zur Mittagszeit ist, im Vergleich zu einer Alkoholfahrt nach Mitternacht, wesentlich problematischer, da eine Alkoholisierung nach einer Geburtstagsfeier oder einem Diskobesuch eher noch als sozialtypisch angesehen wird. Ebenso wird es problematisch, wenn es keinerlei alkoholtypischen Erscheinungen wie lallen oder torkeln gibt. So hat das Bundesverwaltungsgericht am 17.03.2021 entschieden, dass bei einem Kraftfahrer, welcher mit 1,3 Promille auffällig wurde, der Verdacht auf Alkoholmissbrauch vorliegt. Grund hierfür war, dass er trotz dieses hohen Wertes keinerlei Ausfallerscheinungen zeigte. Daraus wurde geschlussfolgert, dass eine Alkoholgewöhnung vorliegt. Diese wiederum bedingt eine erhöhte Rückfallgefahr. Die Anordnung einer MPU wurde somit als rechtmäßig angesehen.

Die Fahrerlaubnisverordnung regelt in § 14, wann bei einer Drogenproblematik eine MPU anzuordnen ist.

  • Vorheriger Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenabhängigkeit oder der Einnahme von Betäubungsmitteln
  • wenn zu klären ist, ob jemand abhängig ist oder -ohne abhängig zu sein- weiterhin konsumiert
  • wiederholt ein Bußgeld wegen des Fahrens unter berauschender Mittel verhängt wurde, also ab dem zweiten Vergehen.

Nach dem Konsum von harten Drogen gilt ein Fahrerlaubnisinhaber immer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird auch entzogen, wenn keinerlei Bezug zum Straßenverkehr vorliegt. Vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird immer eine MPU angeordnet.

Auch nach der Liberalisierung von Cannabis darf nicht ohne weiteres nach dessen Konsum am Straßenverkehr teilgenommen werden. Die Gesetzesänderungen haben kaum Einfluss auf das Fahrerlaubnisrecht setzen). Eine MPU muss nach § 13a der Fahrerlaubnisverordnung vorgelegt werden, wenn

  • – Tatsachen die Annahme begründen, dass Cannabismissbrauch besteht
  • –  wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabis begangen wurden
  • – wegen Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde
  • – zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder -abhängigkeit nicht mehr besteht

Um eine MPU zu bestehen, muss eine professionelle Vorbereitung erfolgen. Ich erlebe immer wieder, dass sich Antragsteller zur MPU anmelden und dann -erwartungsgemäß- scheitern. Gründe für das Scheitern ist meist, dass keine Drogen- oder Alkoholabstinenz nachgewiesen wurde. Im Regelfall muss nachgewiesen werden, dass 12 bis 15 Monate kein Alkohol mehr konsumiert oder keine Drogen mehr genommen wurden.

In Ausnahmefällen kann auch während der MPU glaubhaft dargelegt werden, dass man Fahren und Trinken klar trennen kann. Man nennt das kontrolliertes Trinken. Eine hohe Reflexion des eigenen Trinkverhaltens in der Vergangenheit und die eigenen Bewältigungsstrategien müssen klar beschrieben werden können. Nicht zuletzt muss auch erklärt werden können, wie sich die Blutalkoholkonzentration unter Berücksichtigung der eigenen Körpermerkmale und der Trinkmenge errechnen lassen. Allerdings ist es sehr schwer, dies plausibel erklären und nachweisen zu können, insbesondere wenn Hinweise auf Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit vorliegen. Die Chancen für eine positive MPU sind dann eher schlecht.

Abstinenznachweise können durch Blut- und Urinproben oder durch Haaranalysen erfolgen. Durchgeführt werden diese durch lizenzierte Labore. Eine Anmeldung kann über private Verkehrspsychologen, welche MPU-Vorbereitungen anbieten, oder über alle großen Prüforganisationen (z.B. TÜV, DEKRA) vermittelt werden. Sie werden dann in unregelmäßigen Abständen spontan und kurzfristig zur Entnahme eingeladen und auf Substanzen untersucht.

Es gibt eine Vielzahl Anbieter, welche auf die MPU vorbereiten. Leider sind viele unseriös und teuer. Im Internet wird mit Garantien geworben oder damit, dass kein Abstinenztest erforderlich sei. Von einem solchen Angebot sollten Sie die Finger lassen! Seriöse und kompetente Vorbereitung bekommen Sie bei allen großen Prüforganisationen (TÜV, DEKRA) oder bei spezialisierten Verkehrspsychologen. Leider kann jeder, auch ohne Qualifikation, Seminare anbieten. Oft bezeichnen sich diese als Verkehrspädagogen und die Vorbereitung besteht daraus, Antworten auf bestimmte Fragen auswendig zu lernen. Nicht selten werden dafür mehrere tausend Euro aufgerufen. Es gab sogar eine Fernsehreportage zu diesen Anbietern.

Eine professionelle Vorbereitung setzt sich immer mit der individuellen Situation auseinander. Sie hat zwar das Ziel, die MPU zu bestehen, im Kern geht es allerdings darum, dass dauerhaft die Fahrerlaubnis erhalten bleibt.

Ein Erstgespräch bei einem Verkehrspsychologen kostet rund 70 Euro pro Stunde. Die Teilnahme an einer Gruppenvorbereitung kostet etwa 60 Euro pro Sitzung. Zwischen fünf und 10 Gruppensitzungen benötigt man durchschnittlich, um fit für die MPU zu werden.

Die Kosten für einen Abstinenznachweis betragen insgesamt zwischen 300 und 400 Euro.

Die MPU selbst kostet für alkoholauffällige Personen zwischen 700 und 800 Euro, für Kraftfahrer mit einer Drogenproblematik zwischen 900 und 1000 Euro.

Nach einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille, bei Konsumenten harter Drogen oder wiederholter Auffälligkeit unter Cannabis wird immer eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet.

Im Regelfall ist eine 12 bis 15monatige Abstinenz nachzuweisen.

Eine Vorbereitung bei einem spezialisierten Verkehrspsychologen oder bei einer großen Prüforganisation sollte vorher unbedingt absolviert werden.

Die Kosten betragen für den Abstinenznachweis 300 bis 400 Euro, für die seriöse Vorbereitung zwischen 400 und 700 Euro und für die MPU selbst zwischen 700 und 1000 Euro.

Nehmen Sie unbedingt Kontakt mit uns auf, wenn Sie mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, egal mit welchem Fahrzeug, aufgefallen sind. Wir können einschätzen, ob eine MPU droht und Ihnen aufzeigen, wie ein Entzug der Fahrerlaubnis vermieden werden kann, oder eine Wiedererteilung gelingen kann.