Ein Verkehrsunfall stellt ein einschneidendes Erlebnis dar. Gerade wenn es auch zu Personenschäden gekommen ist, kann ein Unfall erhebliche gesundheitliche, emotionale und wirtschaftliche Folgen haben. Aber auch, wenn es sich glücklicherweise nur um einen Blechschaden handelt, wissen die meisten Geschädigten nicht, welche Ansprüche Sie nach einem unverschuldeten Unfall geltend machen können, wer Ihnen behilflich ist und wie ein Regulierungsverfahren abläuft.
Es ist wichtig zu wissen, dass man sich immer selbst kümmern muss. Ein Unfallgegner wird nie von allein auf einen Geschädigten zukommen und die Zahlung von Schadenersatz anbieten. Ebenso ist die Polizei nicht für eine Unfallregulierung zuständig! Diese sorgt allenfalls für einen Austausch der Personalien. Sie überprüft auch, ob sich ein Unfallbeteiligter strafbar gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
Der gegnerische Versicherer kann direkt in Anspruch genommen werden
Unbekannt ist, dass neben dem unfallverursachenden Fahrer auch immer der Halter des Fahrzeuges haftet (§ 7 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes). Dieser muss nicht einmal vor Ort gewesen sein. Daneben haftet gemäß § 115 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetztes auch immer der zum Zeitpunkt des Unfalls gültige Kfz-Haftpflichtversicherer. Das heißt, man kann nicht nur, sondern man sollte auch immer den Haftpflichtversicherer (zum Beispiel die HUK, Allianz, R+V, KRAVAG oder andere) direkt in Anspruch nehmen. Hat sich der Fahrer vom Unfallort entfernt, ist das überhaupt kein Problem, solange das Verursacherfahrzeug bekannt ist. Wichtig ist nur, das Kennzeichen zu kennen. Darüber kann man beim Zentralruf der Autoversicherer (Telefon: 0800 250 260 0) den am Unfalltag gültigen Versicherer ermitteln. Es empfiehlt sich, ausschließlich mit diesem zu kommunizieren.
Die Versicherung muss auch die Anwaltskosten zahlen
Wurden Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, empfiehlt es sich in jedem Fall, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der gegnerische Versicherer muss nämlich auch die für die Regulierung notwendigen Rechtsanwaltskosten erstatten. Damit ersparen Sie sich zusätzliche eigene Aufwendungen, eine Inanspruchnahme des Rechtschutzversicherers ist oft nicht nötig.
Oft unvollständige Beratung durch Werkstätten und Versicherer
Hinzu kommt, dass wir Ihnen die für Sie beste Vorgehensweise aufzeigen. Nicht selten suchen Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall eine Autowerkstatt auf. Können Sie sich vorstellen, dass man Sie dort darauf hinweist, dass man sich das Geld für die Beseitigung des Kratzers auch auszahlen lassen kann und nicht reparieren muss? Wir uns auch nicht!
Unfallopfer kommen zu uns, nachdem Sie einen Auftrag für ein Sachverständigengutachten unterschrieben haben, obwohl ein Kostenvoranschlag ausreichend gewesen wäre. Ein oftmals überteuerter Mietwagen wurde schon angemietet, da niemand darauf hinwies, dass man auch eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung, also einen Geldbetrag, bekommen könnte. Nicht selten sollen Geschädigte gleich in der Werkstatt eine Vollmacht für eine ihnen unbekannte Anwaltskanzlei unterschreiben. Verkehrsunfälle sind ein Massenmarkt, an welchem viele Beteiligte verdienen möchten. Dazu kommt, dass die Versicherer immer mehr Einwände erheben und Beträge kürzen. Am Ende wird die unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelte Person zwischen den Beteiligten zerrieben und bleibt im schlimmsten Fall auf einem Teil ihrer Kosten sitzen.
Was wir für Sie tun können
Im ersten Gespräch nehmen wir den Unfall mit allen Ihnen vorliegenden Informationen auf. Wir informieren Sie darüber, welche Belege Sie noch beibringen müssen. Bei kleineren Schäden, geschätzt bis 750 Euro, genügt die Einholung eines Kostenvoranschlages. Gleiches gilt, wenn von vornherein klar ist, dass Sie ein Mitverschulden trifft. In Fällen, in denen es sich vermutlich um einen Totalschaden handelt, kommen Geschädigte nicht um die Einholung eines Sachverständigengutachtens herum.
Natürlich erklären wir Ihnen den Inhalt eines Sachverständigengutachtens und erläutern Ihnen, welche Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall Sie erwarten können. Auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens kann es sein, dass Ihnen die gegnerische Versicherung die vollständigen Reparaturkosten bezahlen muss. Das ist bei der sogenannten 130-Prozent-Regel der Fall, wenn also die Kosten für eine fachgerechte und komplette Reparatur nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie den Restwert des verunfallten Fahrzeuges realisieren können und was Sie tun sollten, wenn Sie das Auto trotz Totalschadens weiter nutzen wollen.
Lohnt es sich, einen Ersatzwagen anzumieten?
Klare Antwort: Es kommt auf Ihre persönliche Situation an. Für die Zeit, in welcher sich das Fahrzeug zur Reparatur befindet, steht Unfallopfern eine pauschale Geldentschädigung zu. Diese kann im Einzelfall durchaus höher sein, als ein Wochenendangebot eines Autovermieters. Mietwagenkosten und Pauschale können durchaus auch kombiniert werden. Wir werden es Ihnen erklären.
Sobald der Versicherer das Sachverständigengutachten oder den Kostenvoranschlag erhalten hat, werden diese einer elektronischen Kontrolle unterzogen und mit einem Prüfbericht versehen. Darin werden dann alle vermeintlich unnötigen Positionen herausgestrichen. Darüber hinaus werden die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt durch niedrigere Sätze irgendeiner Kooperationswerkstatt der Haftpflichtversicherung ersetzt. Lassen Sie sich nicht verunsichern! Wird das Fahrzeug repariert, darf das in einer markengebundenen Fachwerkstatt oder Ihrer Wunschwerkstatt geschehen. Niemand muss sich auf die Werkstatt des gegnerischen Versicherers einlassen.
Für den Fall, dass der Schaden nicht beseitigt werden soll, handelt es sich um eine fiktive Abrechnung. In einem solchen Fall wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt. Eine Kürzung auf die fiktiven Kosten einer günstigeren Werkstatt ist auch dann nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Leider behaupten viele Versicherer, vor allem die HUK-Coburg, dass im Falle einer fiktiven Abrechnung bestimmte Schadenpositionen überhaupt nicht ersetzt werden müssten. Dazu gehören die Verbringungskosten zum Lackierer und die UPE-Aufschläge für Ersatzteile. Da das unzutreffend ist, müssen wir diese geringfügigen Positionen leider immer häufiger einklagen, damit sie ersetzt werden.
Welche Schadenpositionen Sie nach einem unverschuldeten Unfall beanspruchen können
Für den Fall, dass Personen verletzt wurden, steht den Geschädigten natürlich Schadenersatz für alle materiellen Schäden, wie Zuzahlungen, Verdienstausfall und vielem mehr, zu. Darüber hinaus gibt es auch ein Schmerzensgeld, welches mit dem gegnerischen Versicherer ausgehandelt werden muss.
Wir erklären Ihnen, oder Ihren Familienangehörigen, welche Kosten Sie in jedem Fall ersetzt bekommen werden, und wie man diese belegen und beziffern kann.
Welche Ansprüche das sein können, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag zur Unfallregulierung bei einem Unfall mit Personenschaden.
Ein Schmerzensgeld kann oft erst dann abschließend beziffert werden, wenn die Heilbehandlung abgeschlossen ist. Da das gerade bei schwereren Verletzungen mehrere Monate oder Jahre dauern kann, fordern wir immer einen angemessenen Vorschuss auf das zu erwartende Schmerzensgeld.
Fazit
Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, welcher nicht durch Sie verursacht wurde, dann sollten Sie die Unfallregulierung in jedem Fall von uns durchführen lassen. Kosten sind damit nicht verbunden, da der gegnerische Versicherer auch die Anwaltskosten tragen muss.
Für den Fall, dass ein Mitverschulden wahrscheinlich ist, sollten Sie immer anwaltlichen Rat einholen. Wir können abschätzen, in Höhe welcher Quote die Durchsetzung von Schadenersatz realistisch ist. Möglicherweise rechnet es sich in einem solchen Fall, den eigenen Kaskoversicherer mit in Anspruch zu nehmen. Dann kann der Verkehrsunfall nach dem sogenannten Quotenvorrecht abgewickelt werden. Als Fachanwältinnen für Verkehrsrecht in Leipzig wissen wir natürlich, wie eine solche Abrechnung funktioniert.
Auf jeden Fall stehen wir Ihnen mit unserer Expertise bei Ansprüchen nach einem unverschuldeten Unfall und unserer langjährigen Erfahrung in der Unfallregulierung für eine professionelle Beratung und Vertretung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin.