Der typische Ablauf des Bußgeldverfahrens sieht wie folgt aus: Meistens beginnt es damit, dass ein Fahrzeug von einem Messgerät erfasst wird und ganz klassisch einen Blitzer auslöst. Durch das Foto ist das Kennzeichen bekannt. Die zuständige Bußgeldstelle, das kann das Ordnungsamt einer Gemeinde, der Landkreis oder die Landesdirektion sein, ermittelt beim Kraftfahrtbundesamt den Halter oder die Halterin des Autos. Dabei wird auch das Geburtsdatum bekannt.
Passen das Geschlecht oder das scheinbare Alter nicht zueinander, erhält der Halter einen Zeugenfragebogen. Darin wird darum gebeten, die Daten der tatsächlich gefahrenen Person mitzuteilen. Es besteht keine Verpflichtung, einen solchen Bogen auszufüllen oder zurückzuschicken. Im Gegenteil, gegenüber Familienangehörigen besteht ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht! Die Behörde muss die Fahrerin oder den Fahrer selbst ermitteln, es besteht keine Verpflichtung zur Mitarbeit.
Anhörung im Bußgeldverfahren
Passen die Halterdaten augenscheinlich zur Person auf dem Blitzerfoto, wird im weiteren Ablauf des Bußgeldverfahrens ein Anhörungsbogen an die Person verschickt. Das geschieht auch, wenn der Fahrer von der Bußgeldstelle selbst ermittelt wurde, zum Beispiel durch Einsicht in das Einwohnermeldeamt oder die Befragung eines Nachbarn. Die Anhörung im Bußgeldverfahren muss innerhalb von drei Monaten von der Behörde verfügt und der Anhörungsbogen in den Postlauf gegeben werden. Passiert das nicht, ist die Bußgeldsache verjährt.
Soll die Bußgeldangelegenheit überprüft werden, dann sollte bereits der Anhörungsbogen an uns übersandt werden: Hierzu können Sie die Upload-Möglichkeit auf unserer Kontakt-Seite nutzen. Wir zeigen uns beim Ordnungsamt als Ihre Vertreter an und bitten um Einsicht in die Bußgeldakte.
Wichtig: bitte füllen Sie den Bogen nicht aus, schicken diesen nicht an die Bußgeldbehörde zurück, rufen Sie nicht bei der Behörde an und gehen Sie bitte nicht dorthin! Ebenso sollten Sie nicht die angegebenen Login-Daten nutzen!
Kein Fahrverbot oder Wegfall von Punkten durch rechtzeitiges Handeln
Durch unsere frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann im Anhörungsverfahren oft noch vor Erlass eines Bußgeldbescheides ein für Sie positives Ergebnis erreicht werden. Das ist der Fall, indem auf die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtet wird oder durch Ausspruch eines Verwarngeldes keine Punkte in Flensburg eingetragen werden.
Ohne Einsicht in die Bußgeldakte ist eine Überprüfung und Verteidigung allerdings nicht möglich. Unsere Aufgabe ist es, die Messung zu überprüfen. In der Akte müssen bestimmte Unterlagen vorhanden sein. Dazu gehören zum Beispiel das Messprotokoll, Eichscheine oder eine Konformitätsbescheinigung. Wir beurteilen, ob das Foto zur Fahreridentifizierung geeignet ist. Unter Einbeziehung einer aktuellen Auskunft aus dem Fahreignungsregister in Flensburg (Punktekonto) erläutern wir Ihnen die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes, die Dauer eines etwaigen Fahrverbotes und die drohenden Punkte. Wir besprechen die Möglichkeiten zur Abwendung eines Fahrverbotes oder der Vermeidung von Punkten und beraten die Verteidigungsstrategie. Im Idealfall kann im Ablauf des Bußgeldverfahrens bereits hier bei der Bußgeldstelle eine für Sie positive Entscheidung erreicht werden.
Wenn der Bußgeldbescheid kommt
Nach dem Anhörungsverfahren erlässt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid. Gegen dieses muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Geschieht das nicht, wird die Bußgeldsache rechtskräftig. Sofern Sie erst mit dem Bußgeldbescheid zu uns kommen, legen wir fristwahrend Einspruch ein, sehen die Bußgeldakte an und beraten dann gemeinsam die weitere Vorgehensweise.
Auf den Einspruch hin gibt die Behörde die Sache über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weiter. Das ist der gesetzlich vorgeschriebene Weg und ein ganz normaler Vorgang. Viele Betroffene erschrecken, wenn plötzlich der Brief eines Gerichts im Briefkasten liegt. Völlig zu Unrecht, denn das Gericht hat die Aufgabe, die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit zu überprüfen. In vielen Fällen müssen Sie nicht bei Gericht erscheinen. Wir können vorher einen Antrag stellen, dass Sie vom persönlichen Erscheinen entbunden werden. Dann führen wir das Bußgeldverfahren als Ihre Vertreter. Das Verfahren endet mit einem Urteil des Gerichts. In Fällen, in denen absehbar keine Erfolgsaussichten mehr bestehen, ist es mitunter sinnvoller, vor einem Urteil den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen.
Unsere Unterstützung im Bußgeldverfahren
Eine anwaltliche Beratung und Vertretung spielt beim Ablauf des Bußgeldverfahrens in allen Phasen eine entscheidende Rolle. Bereits im Anhörungsverfahren können wir prüfen, ob die Behörde alle Fristen eingehalten hat oder ob schon Verjährung eingetreten ist. Wir überprüfen die Bußgeldsache auch auf formelle Fehler und können das Verfahren in Ihrem Sinne erfolgreich beeinflussen.
Daher sollten Sie bereits mit Erhalt des Anhörungsbogens uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Warten Sie möglichst nicht ab, bis der Bußgeldbescheid kommt! Gerne können Sie bereits von der Bußgeldbehörde erhaltene Anschreiben über unser Kontaktformular an uns übermitteln und einen Termin vereinbaren: