Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahrerlaubnis oder Führerschein, ist das nicht dasselbe? Nein, beides ist völlig verschieden und sollte nicht verwechselt werden. Näheres können Sie in unserem Blogbeitrag zum Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug lesen.

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung bestimmte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Der Führerschein dagegen ist nur der Ausweis selbst, welchen man vorzeigt, um die erteilten Erlaubnisse bei der Polizeikontrolle oder beim Autovermieter zu belegen. Das, was in manchen Regionen „Fleppen“ und in anderen Regionen „Lappen“ genannt wird, bezieht sich meist auf die Fahrerlaubnis, weniger auf das Stück Papier oder Kunststoff.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fährt jemand ohne Führerschein, dann bedeutet das nur, dass er diesen gerade nicht bei sich hat. Das stellt allenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, welche momentan mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet werden kann.

Dagegen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Verkehrsdelikt, welches bei Ersttätern im Regelfall mit einer Geldstrafe bestraft wird. Dazu gehört natürlich die klassische Schwarzfahrt, wenn also noch nie eine Fahrerlaubnis vorhanden war. Aber auch das Fahren während eines behördlich angeordneten Fahrverbots oder während einer vom Strafgericht oder der Fahrerlaubnisbehörde angeordneten Entziehung der Fahrerlaubnis gehören dazu. Strafbar macht sich auch, wer Fahrzeuge einer höheren Klasse oder mit einem zu hohen zulässigen Gesamtgewicht führt.

Gültiger Führerschein

Momentan kann es auch vorkommen, dass die im Führerschein ausgewiesenen Fahrerlaubnisse nicht den tatsächlichen Befugnissen entsprechen. Das liegt daran, dass Führerscheine früher unbegrenzt gültig waren. Die Papiere mussten nicht erneuert werden, auch wenn der Inhaber der 18-Jährigen Person auf dem Foto nicht mehr annähernd ähnlich sieht.

So kann im alten Führerschein die Berechtigung zum Führen von LKW über 7,5 Tonnen ausgewiesen sein, trotzdem hat der Führerscheininhaber keine Berechtigung mehr. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich für LKW-Fahrer eine Altersgrenze mit verpflichtender Gesundheitsprüfung eingeführt hat. Ohne diese besteht keine Berechtigung, einen LKW zu fahren.

Um das System zu vereinheitlichen, müssen alle Inhaber alter Papierführerscheine diese in einen einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Dieser wird dann immer ein Ablaufdatum von 15 Jahren haben. Das bedeutet nicht, dass nach Ablauf die Fahrerlaubnis erlischt. Das bedeutet nur, dass die Karte erneuert werden muss. Nicht nur das Passbild wird aktualisiert, auch etwaige gesetzliche Änderungen können dann besser berücksichtigt werden.

Entzug der Fahrerlaubnis

Wird eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen, sieht das Gesetz in den Paragrafen 69 und 69a des Strafgesetzbuches den Entzug der Fahrerlaubnis vor, wenn sich der Fahrer als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen hat. Der Führerschein wird eingezogen und die Fahrerlaubnis erlischt. In vielen Fällen erfolgt schon im Ermittlungsverfahren die vorläufige Entziehung durch einen Beschluss des Amtsgerichts. Eine Schonfrist gibt es nicht, das Verbot zum Führen von Fahrzeugen gilt dann sofort. Erst nach Ablauf einer im Urteil festgelegten Sperrzeit kann dann bei der Behörde eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.

Grundsätzlich ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde dafür zuständig, die Geeignetheit von Fahrerlaubnisinhabern zu überprüfen. Bestehen Zweifel daran, dass eine Person (noch) die Anforderungen erfüllt, kann die Behörde die Vorlage von ärztlichen Befunden, eine ärztliche Begutachtung oder die Beibringung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (Idiotentest) verlangen. Liegt eine Suchterkrankung vor, oder fällt eine Person als Drogenkonsument, auch außerhalb des Straßenverkehrs (!) auf, erfolgt im Regelfall recht zügig der Entzug der Fahrerlaubnis.

In unserem Blogbeitrag können Sie lesen, wie eine Wiedererlangung gelingen kann.

Bei Fahrerlaubnisproblemen aller Art stehen wir Ihnen kompetent zur Seite