Es gibt verschiedene Gründe, weshalb es zum Entzug einer Fahrerlaubnis kommt.
Es geht hier nicht um ein Fahrverbot. Ein solches wird als Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten oder als Nebenstrafe in Strafverfahren ausgesprochen. Der Führerschein wird hinterlegt und nach Ablauf der Zeit von einem bis zu sechs Monaten kann man ohne Einschränkungen wieder fahren. In einem anderen Blogbeitrag erklären wir den Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug.
Fahrerlaubnisentzug nach Straftaten
Meistens erfolgt der Fahrerlaubnisentzug im Rahmen einer Verkehrsstraftat. Wird jemand im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges verurteilt und hat er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen, wird die Fahrerlaubnis durch Ausspruch im Urteil oder im Strafbefehl entzogen. In § 69 des Strafgesetzbuches ist geregelt, dass bei den folgenden Vergehen im Regelfall eine Ungeeignetheit vorliegt und daher eine Entziehung erfolgen wird:
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)
- Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315 d)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)
- Vollrausch (§ 323a)
Wird die Fahrerlaubnis entzogen, wird zugleich eine Sperrzeit verhängt. Die Sperrzeit zeigt an, nach Ablauf welcher Zeit die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausstellen darf. Mit der Entziehung wird der Führerschein praktisch vernichtet und ist erst einmal weg.
Die Neuerteilung muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann schon mehrere Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, da das Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Dem Neuerteilungsantrag ist ein aktuelles Passbild, ein Erste-Hilfe-Nachweis und ein Sehtest beizufügen. Dann entscheidet die Behörde über die weiteren Voraussetzungen.
Wurde die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr oder Drogenkonsum entzogen, ordnet die Behörde zuerst eine Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU), auch als Idiotentest bezeichnet, an. Ältere Kraftfahrer müssen damit rechnen, dass deren Gesundheitszustand überprüft wird. Sie werden dann aufgefordert einen vom Hausarzt ausgefüllten Fragebogen vorzulegen oder sogar sich einer ärztlichen Begutachtung zu unterziehen.
Auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss daher bereits mit der (vorläufigen) Entziehung hingearbeitet werden! Im Idealfall noch vor Abschluss des Strafverfahrens. Eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung benötigt eine seriöse Vorbereitung um bestanden zu werden. Dazu können Sie verkehrspsychologische Beratungen oder Kurse bei spezialisierten Organisationen belegen. Diese Vorbereitung nimmt viel Zeit in Anspruch, nicht selten müssen vorher mehrmonatige Abstinenztests absolviert werden.
Den Weg zur optimalen Vorbereitung zeige ich Ihnen gerne auf. Die führerscheinfreie Zeit können Sie sinnvoll nutzen, um sich auf die Wiedererteilung vorzubereiten. Dann haben Sie gute Chancen, mit Ablauf der Sperrzeit die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten. Die Teilnahme an den Vorbereitungsmaßnahmen können auch oft mit Erfolg für einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung beim Strafgericht genutzt werden. Das bedeutet, dass die ursprünglich festgesetzte Sperrzeit nachträglich verkürzt, oder sogar aufgehoben wird.
Fahrerlaubnisentzug wegen Erkrankung oder Sucht
Die Fahrerlaubnis kann aber auch außerhalb eines Strafverfahrens entzogen werden. Fahrerlaubnisinhaber müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Erhält die Behörde Kenntnis davon, dass ein die Fahreignung beeinträchtigender gesundheitlicher Mangel oder eine Erkrankung besteht, oder liegt eine Alkohol- oder Drogenproblematik vor, dann kann das ein Grund zum behördlichen Entzug einer bestehenden Fahrerlaubnis sein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Fahrerlaubnisinhaber überhaupt im Straßenverkehr auffällig geworden ist.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist in den Fällen möglich, bei denen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr bestehen. Bei bestimmten Erkrankungen kann die optimale medikamentöse Einstellung verbunden mit einer langen gesunden Phase zum Wegfall der Eignungsmängel führen. Bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit wird eine erfolgreiche Entzugsbehandlung mit anschließender längerer Abstinenz verlangt. Erforderlich ist in allen Fällen, dass eine ärztliche Begutachtung die wiedererlangte Fahreignung bestätigt.
Häufig gestellte Fragen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (FAQ)
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist in § 69 und §69a StGB geregelt und erfolgt bei den dort genannten Verkehrsstraftaten (Trunkenheit, Straßenverkehrsgefährdung oder Unfallflucht) obligatorisch. Ansonsten auch dann, wenn das Gericht feststellt, dass der Betroffene ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen ist. Eine Entziehung kann bei körperlichen Mängeln auch ohne Verfehlungen im Straßenverkehr durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.
Die Sperrfrist ist der Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie beträgt mindestens sechs Monate und wird vom Gericht im Urteil oder Strafbefehl festgelegt. Erst nach Ablauf darf eine Wiedererteilung erfolgen. Der Antrag kann schon mehrere Monate vorher gestellt werden.
Für den Antrag bei der Führerscheinstelle benötigen Sie:
- aktuelles Passbild
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- Weitere Nachweise – wie ärztliche Gutachten oder die MPU – werden dann erst nach Antragstellung zusätzlich verlangt.
Die MPU wird insbesondere nach:
- Alkoholfahrten
- Drogenkonsum
- wiederholtem Fehlverhalten im Straßenverkehr
angeordnet. Ziel ist die Prüfung die zukünftige Fahreignung. Voraussetzung bei vorangegangener Alkohol- oder Drogenproblematik ist immer eine längere Abstinenz von mindestens zwölf Monaten, die durch Haar- oder Urinanalysen nachgewiesen werden muss.
Eine professionelle MPU-Vorbereitung kann nicht nur beim Bestehen helfen, sondern auch eine Sperrzeitverkürzung beim Gericht unterstützen. Empfohlene Vorbereitungen sind:
- verkehrspsychologische Beratung
- Kurse bei anerkannten Stellen
- frühzeitige Abstinenzprogramme
Ja. Bei glaubhafter Vorbereitung, etwa durch MPU-Kurse, Abstinenznachweise oder psychosoziale Maßnahmen, kann ein Antrag auf Sperrzeitverkürzung beim Strafgericht gestellt werden. Das kann die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis deutlich beschleunigen.
Liegen eine verkehrseinschränkende Erkrankung oder eine Sucht vor, wird die Behörde die Fahrerlaubnis auch ohne Straftat oder verkehrswidriges Verhalten entziehen. Für eine Neuerteilung müssen dann das Absolvieren einer Therapie oder eine stabile Medikamenteneinstellung nachgewiesen werden. Die Behörde wird dazu eine ärztliche Begutachtung anordnen.