Drohnen als Blitzer im Straßenverkehr

Blogautorin: Rechtsanwältin für Verkehrs- und Reiserecht Cornelia Gürtler
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Cornelia Gürtler

Messverfahren zur Verkehrsüberwachung und zur Ahndung von Verkehrsverstößen werden ständig weiterentwickelt. Die ersten Geschwindigkeitsverstöße wurden mit einer Stoppuhr durch eine einfache Weg-Zeit-Berechnung festgestellt. Inzwischen können moderne Messgeräte mehrere Fahrzeuge parallel messen und problemlos einen LKW von einem PKW unterscheiden. Nun hält auch die Künstliche Intelligenz (KI) Einzug in die Verkehrsüberwachung. So ermittelt inzwischen eine KI mittels einer MONOcam Handyverstöße am Steuer.

Drohnen erfassen Verstöße gegen Mindestabstand

In Brandenburg erfassen jetzt Drohnen Verstöße gegen den erforderlichen Mindestabstand von LKWs. Auf Autobahnen müssen LKW einen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Das ist der Abstand zwischen zwei Leitpfosten am Fahrbahnrand. Wer regelmäßig auf Autobahnen unterwegs ist weiß, dass diese Vorschrift oft missachtet wird. Bislang werden Abstandsverstöße von Brücken mittels des Verkehrs-Kontroll-System VKS ermittelt. Vielfahrer kennen die einschlägigen Messstellen und können sich darauf einstellen. Während bei PKWs unterschiedlich hohe Bußgelder, je nach Größe des Abstandes, verhängt werden, gibt es für LKWs auf Autobahnen nur diesen einen Wert. Wird ab einer Geschwindigkeit von 50 hm/h der Abstand von mindestens 50 Metern nicht eingehalten, wird ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt. Bei kennzeichnungspflichtigen LKW (Abfälle, Gefahrgut), sowie bei Bussen mit Fahrgästen sind dann schon 120 Euro und ein Punkt fällig.

Durch den Einsatz von Drohnen kann jetzt aus der Luft ermittelt werden, ob die Fahrzeuge tatsächlich den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten. Die Ermittlung des Verkehrsverstoßes erfolgt so, dass eine Drohne an der Autobahn zwischen eingemessenen und geeichten Ankerpunkten in der Luft platziert wird. Markierungen in Form einer Nulllinie und zwei Linien im Abstand von 30 Metern und 50 Metern, lassen aus der Luft die Abstände erkennen. Es ist also nicht so, dass unbemannte Flugkörper vermeintliche Verkehrssünder aus der Luft verfolgen. Aufgrund der strengen Vorschriften darf die Drohne auch nicht direkt über der Autobahn fliegen, sie wird daher etwas seitlich dazu in der Luft gehalten.  Die Überwachung erfolgt durch einen Messbeamten, der am Bildschirm eine Abstandunterschreitung erkennt und die Sequenz speichert. Anschließend wird eine am Boden wartende Kontrolleinheit, zum Beispiel eine Motorradstaffel, informiert. Diese hält das entsprechende Fahrzeug an.

Diese Blitzermethode ist zwar personalintensiv, allerdings auch sehr effektiv. Sie trägt auch zur Prävention von Verkehrsverstößen bei. Sobald der Drohneneinsatz bekannt wird, werden dann auch oft die Mindestabstände beachtet.

Drohnen zur Verkehrskontrolle – ist das erlaubt?

Grundlage für die Messung und Erfassung sind die Leitlinien zur Verkehrsüberwachung des Landes Brandenburg. Diese Grundlage wurde geschaffen, um legal die Drohnen für die Verkehrsüberwachung einsetzen zu können. Die Vorschriften zum Betrieb und zum Einsatz von Drohnen sind allgemein sehr streng. Die jeweiligen Drohnenpiloten müssen entsprechend geschult sein, die erlaubten Einsatzorte sind limitiert. Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ist zu beachten.

Im Rahmen der Überprüfung des verhängten Bußgeldes ist natürlich genau darauf zu achten, ob die strengen Vorgaben zum Drohneneinsatz und zur Speicherung und Verarbeitung der Bilder beachtet wurden.

Natürlich stellt sich die Frage, ob hier nicht eine anlasslose Überwachung vorliegt? Es ist unzulässig, ohne konkreten Verdacht alle durchfahrenden Verkehrsteilnehmer aufzuzeichnen und zu erfassen. Die Drohne sendet aber lediglich einen Livestream zum Messbeamten. Es lassen sich weder Personen noch Kennzeichen erkennen. Eine Speicherung der Verkehrssituation erfolgt nicht. Erst nachdem der Messbeamte einen Abstandverstoß feststellt, erfolgt eine Speicherung der Bilder.

Die Feststellung des Kennzeichens des Fahrzeuges und der Identität des Fahrers erfolgt dann erst durch die Polizeibeamten, welche das Fahrzeug anhalten. Das ist verkehrsrechtlich regelkonform, man nennt das eine anlassbezogene Kontrolle. Im Gegensatz zu einem etwaigen schlechten Messfoto, lässt sich der Fahrer durch die Polizisten zweifelsfrei bei der Kontrolle feststellen. Sollten sich zudem Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Ladungssicherung oder der Lenkzeitverordnung ergeben, könnte die Kontrolle noch zu viel weitreichenderen Konsequenzen führen. Es soll auch schon ein Kraftfahrer angetroffen worden sein, der nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte.

Als Kraftfahrer von LKW sollten Sie daher auf Brandenburgs Autobahnen und Kraftstraßen nicht nur an die Abstandsmessung vor Brücken denken. Möglicherweise überwacht eine Drohne den fließenden Verkehr. Sollten Sie im Straßenverkehr angehalten werden, sind Sie nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zum Vorwurf zu machen. Sie sind müssen nur Ihren Ausweis, Führerschein und die Fahrzeugpapiere zeigen. Es gilt auch hier das Motto: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Machen Sie bitte sonst keinerlei Angaben!

Um den Vorwurf den Mindestabstand unterschritten zu haben überprüfen zu können, rufen Sie uns bitte an. Wir können jede Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr auf Mängel und Unstimmigkeiten überprüfen.