Bei typischen Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder fahrlässiger Körperverletzung handelt es sich um alltägliche Verfahren mit zumeist einem übersichtlichen Geschehensablauf. Oft steht der Sachverhalt fest, weil klar ist, dass eine Person die Vorfahrt missachtet hat, oder die entnommene Blutprobe belegt, dass ein Fahrer so viel Alkohol im Körper hatte, dass eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt.
Strafbefehl? Was ist das?
Der Gesetzgeber sieht für sogenannte Vergehen die Möglichkeit des Strafbefehlsverfahrens vor. Einfach ausgedrückt, handelt es sich um eine von der Staatsanwaltschaft beantragte und vom Gericht ausgesprochene Verurteilung auf schriftlichem Weg. Dieses Verfahren dient nicht zuletzt der Entlastung der Justiz. Es stellt ein verkürztes Verfahren ohne eine aufwändige Hauptverhandlung und Zeugenvernehmung dar. Durchaus auch eine Erleichterung für die Angeschuldigten, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und welche oft froh sind, nicht beim Strafgericht erscheinen zu müssen.
Mit dem Strafbefehl wird dann im Regelfall eine Geldstrafe verhängt. Zusätzlich kann auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet sein. Besteht dann Einverständnis sowohl mit dem Vorwurf als auch mit der Sanktion, dann braucht man nichts zu tun. Der Strafbefehl wird rechtskräftig. Einige Zeit später wird dann von der Landesjustizkasse eine Zahlungsaufforderung verschickt, welche die Geldstrafe und Gebühren enthält. Wurde auch ein Fahrverbot angeordnet, muss der Führerschein innerhalb eines Monats hinterlegt werden.
Was man gegen einen Strafbefehl tun kann
Natürlich kann gegen den Strafbefehl auch ein Rechtsmittel eingelegt werden. Der sogenannte Einspruch muss aber innerhalb von zwei Wochen schriftlich zum Gericht erhoben werden. Wichtig ist das Datum auf dem gelben Briefumschlag, den man in jedem Fall aufheben sollte. Der Einspruch sorgt dafür, dass der Strafbefehl erst einmal nicht rechtskräftig wird.
Es gibt verschiedene Gründe, gegen einen Strafbefehl wegen Verkehrsdelikt vorzugehen. Es kann sein, dass sich der tatsächliche Geschehensablauf aus Sicht des Beschuldigten ganz anders zugetragen hat. Möglicherweise wurde das zur Berechnung der Geldstrafe ermittelte Einkommen falsch ermittelt oder zu Ungunsten geschätzt. Es gibt auch Betroffene, welche mit der Dauer des Fahrverbotes, oder der Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht einverstanden sind. Nicht zuletzt hat auch jeder das Recht vor seinen gesetzlichen Richter zu treten und ein Urteil sprechen zu lassen. Ein Einspruch muss nicht begründet werden.
Vorsicht bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis
Achtung! Enthält der Strafbefehl auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und waren Sie bislang noch in Besitz des Führerscheins, dann sollten Sie sich alle Unterlagen genau ansehen. Oft wird im selben Umschlag, oder durch einen weiteren Brief, ein sogenannter 111a- Beschluss übersandt. Dabei handelt es sich um den Ausspruch der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese ist in § 111a der Strafprozessordnung geregelt. Mit Erhalt dieses Beschlusses dürfen Sie dann kein Fahrzeug mehr führen, auch nicht, wenn Einspruch erhoben werden soll. Den Führerschein sollten Sie so schnell wie möglich hinterlegen.
Am besten ist es natürlich, bereits mit Beginn des Ermittlungsverfahrens, nach der Trunkenheitsfahrt oder dem verschuldeten Verkehrsunfall, oder unmittelbar nach der Beschlagnahme des Führerscheins, anwaltlichen Rat durch spezialisierte Verkehrsrechtler einzuholen. So kann ich das gesamte Verfahren begleiten und im besten Fall günstig beeinflussen.
Kommen Sie erstmalig mit dem Strafbefehl, muss ich schon aus Zeitgründen erst einmal Einspruch einlegen, um das Verfahren zu stoppen. Als Verteidigerin beantrage ich zudem immer zuerst Akteneinsicht. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann ich einschätzen, ob der Vorwurf gerechtfertigt und die verhängte Strafe angemessen ist. Gemeinsam besprechen wir die weitere Vorgehensweise.
Für den Fall, dass nur die Grundlage für die Geldstrafe nicht korrekt ermittelt wurde, so lässt sich das schriftlich durch Beschluss korrigieren.
Sobald ein Strafbefehl wegen Verkehrsdelikt im Briefkasten ist, sollten Sie umgehend Kontakt mit mir aufnehmen.