Bußgeldverfahren

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bußgeldangelegenheiten kompetent und persönlich. Egal, ob als Privatperson, als Bus- oder Straßenbahnfahrerin, als Taxi- oder Brummifahrer: Wir nehmen Ihr Problem mit einem Bußgeldverfahren ernst und versuchen, eine optimale Lösung zu finden.

Geblitzt, zu schnell, zu dicht aufgefahren? Häufige Verstöße und ihre Folgen

Schnell ist es passiert. Nur kurz nicht aufgepasst, und schon wurde ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und es leuchtet ein Blitz auf. Sie dachten es wäre noch das gelbe Ampellicht zu sehen und sie würden es noch rechtzeitig über die Kreuzung schaffen? Aber dann löste der Blitzer an der roten Ampel doch ein Foto aus.

Am häufigsten werden im allgemeinen Straßenverkehr, bei denen ein Bußgeld verhängt wird, gehören Geschwindigkeitsverstöße, egal ob innerorts oder außerorts. In Städten kommen Bußgeldverfahren für das Überfahren einer roten Ampel und Falschparken dazu. In einer Stadt wie Leipzig ist es nahezu unmöglich eine Strecke zurückzulegen, ohne an einem stationären oder mobilen Blitzer vorbeizukommen. Auf Autobahnen kommt es neben Geschwindigkeitsüberschreitungen sehr häufig zu Abstandsverstößen. Vor Brücken wird mit speziellen Kameras der herannahende Verkehr überwacht und nicht selten die Nichteinhaltung des erforderlichen Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug festgestellt.

Unsere Expertise: Prüfung und Anfechtung von Bußgeldbescheiden in Leipzig

Unsere Aufgabe ist es als Anwälte für Bußgeld in Leipzig, jede Messung zu überprüfen und Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu vermeiden. Natürlich kennen wir alle in Deutschland üblichen Messgeräte und Messverfahren. Wir kennen deren Funktionsweise und technischen Daten. Wir wissen, welche Unterlagen für das jeweilige Messgerät vorliegen müssen und welche möglichen Fehlerquellen auftreten können. Es gehört auch dazu, die Verjährung im Blick zu behalten.

Sobald Ihnen ein Anhörungsbogen zugeht, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Bitte füllen Sie den Bogen nicht aus und schicken Sie diesen nicht an die Bußgeldstelle zurück! Ebenso sollten Sie sich weder unter den angegebenen Zugangsdaten einloggen, noch mit der Behörde telefonischen Kontakt aufnehmen. Genauso sind Sie nicht verpflichtet einen Zeugenfragebogen auszufüllen.

Ein solcher wird an den Halter oder die Halterin gesendet, wenn offensichtlich keine Personengleichheit mit der abgebildeten Person besteht, weil entweder das Geschlecht oder das Alter nicht passen. Vielleicht ist aber auch das Foto für eine Identifizierung einfach nur unbrauchbar. Sollten Sie selbst, oder ein Familienangehöriger als Fahrer in Frage kommen, dann müssen Sie nach dem Gesetz keinerlei Auskunft geben. Es gibt keinen Grund, die Ehepartnerin oder die Kinder einer Verfolgung durch das Ordnungsamt auszusetzen.

Nach der Beauftragung zeigen wir uns bei der Bußgeldbehörde als Ihre Vertreter an und beantragen Akteneinsicht. Danach erfolgt durch uns eine gründliche und standardisierte Überprüfung des Akteninhalts. Wir checken, ob alle erforderlichen technischen Unterlagen vollständig sind und ob für das Messgerät eine gültige Eichung und die Konformitätserklärung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vorliegt. Das Messfoto unterziehen wir einer Plausibilitätsprüfung. Es gehört genauso dazu, zu beurteilen, ob das Fahrerfoto für eine Identifizierung geeignet ist.

Gemeinsam besprechen wir dann die weitere Vorgehensweise. Dabei geht es immer um Ihre ganz persönliche Situation. Wir erklären Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten im Bußgeldverfahren mit allen Vor- und Nachteilen. Wichtig ist immer zu wissen, welche Eintragungen im Flensburger Fahreignungsregister vorhanden sind. Ohne diese Information ist eine professionelle Beratung und Vertretung nicht möglich.

In manchen Fällen können das Bußgeld und Punkte entfallen, wenn es uns gelingt, dass Bußgeld in ein Verwarngeld umzuwandeln. Oft gelingt es, dass statt eines Fahrverbots ein erhöhtes Bußgeld ausgesprochen wird.

Bußgeldbescheid? Handeln Sie schnell!

Sollte Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid zugegangen sein, muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Geschieht das nicht, wird dieser rechtskräftig und kann nicht mehr überprüft oder angegriffen werden. Melden Sie sich daher sofort bei uns, damit wir rechtzeitig Einspruch einlegen können. Wir zeigen uns auch hier erst einmal als Ihre Vertreter an und beantragen Akteneinsicht. Auch hier kann erreicht werden, dass Punkte oder ein Fahrverbot entfallen. Ein unrechtmäßiges Bußgeld müssen Sie nicht akzeptieren.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Bußgeldangelegenheit prüfen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerne können Sie Schreiben der Bußgeldbehörde bzw. einen bereits erhaltenen Bußgeldbescheid über unser Kontaktformular hochladen und einen Termin mit uns vereinbaren.

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